Die Möglichkeit des Widerrufs von Immobilienkrediten Einige der seit vielen Jahren abgeschlossenen Kreditverträge sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach wie vor widerrufbar. Dies resultiert aus vergangenen Formfehlern, die den Start der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist verhindert haben. Das EuGH-Urteil verspricht bedeutende Vorteile für den Verbraucher.
Wichtige Informationen Welche Verträge sind betroffen? Folgen eines Widerrufs Wichtige Informationen Der Gesetzgeber sieht vor, dass Verbraucher Kreditverträge innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss widerrufen können. Diese Frist beginnt, sobald der Verbraucher darüber informiert wurde. Allerdings enthalten einige Verträge aus der Vergangenheit häufig fehlerhafte oder unvollständige Belehrungen, was zu einem „ewigen Widerrufsrecht“ führt, da die Frist rechtlich nie begonnen hat.
Unser Angebot
Bevor Sie einen Widerruf einleiten, überprüfen wir Ihren Kreditvertrag gerne unverbindlich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wenn inhaltliche oder formale Fehler vorliegen, weisen wir Sie darauf hin und bieten Ihnen Unterstützung beim Widerruf des Vertrags an.
Welche Verträge sind betroffen? Das ewige Widerrufsrecht gilt für alle Verträge, die zwischen dem 10.06.2010 und dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden. Dieses Recht ist also nicht auf sogenannte Altverträge vor dem 10.06.2010 anwendbar, die bis zum 21.06.2016 hätten widerrufen werden müssen. Dies ist nun nicht mehr möglich, da das Widerrufsrecht für diesen Zeitraum gesetzlich ausgeschlossen wurde. Verträge, die ab dem 21.06.2016 abgeschlossen wurden, haben ein Widerrufsrecht, das lediglich ein Jahr und 14 Tage anwendbar ist.
Folgen eines Widerrufs Ein erfolgreicher Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrags, wodurch der Kunde einen Anspruch auf die bereits gezahlten Raten erhält.
Bei der Widerrufung einer Verlängerungsvereinbarung wird lediglich diese Vereinbarung rückabgewickelt, nicht jedoch der gesamte Vertrag. Die verlängerte Zinsbindung wird dadurch hinfällig.