6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Sind auch Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann melden Sie sich bei uns. Die Kanzlei berät Sie gerne zu den nächstmöglichen rechtlichen Schritten. Zahlreiche Urteile zeigen bereits, dass es sich lohnt und die Gerichte unseren Mandanten Schadensersatzsummen zusprechen. Im folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand:
Facebook hat Ihre Daten auf dem Gewissen: Verlieren Sie nicht Ihre Chance in einer höhe von bis zu 5.000€ an Schadensersatz. Jetzt Handynummer eingeben und sofort herausfinden, ob Ihre Nummer vom Datenleck betroffen ist:
Der Datenleck-Skandal bei Facebook
Während des Osterfestes im Jahr 2021 wurde enthüllt, dass persönliche Informationen von über 530 Millionen Facebook-Mitgliedern, darunter 6 Millionen aus Deutschland, aufgrund eines massiven Datenlecks öffentlich in Hacker-Foren auftauchten. Es blieb lange Zeit unklar, ob Facebook (Meta Platforms, Inc.) für diesen Vorfall zur Verantwortung gezogen werden könnte. Doch nun gibt es einen bedeutenden Fortschritt: Mehrere Gerichte haben das Unternehmen zu Schadensersatzzahlungen von bis zu 5.000 € verurteilt!
Überprüfen Sie noch heute kostenlos, ob auch Sie betroffen sind!
Datenklau ist eine der großen Herausforderungen der Digitalisierung. Viele Unternehmen halten sich nicht ausreichend an die scharfen Datenschutzvorgaben der DSGVO. Meist ist das eine Kostenfrage. Es ist deshalb kein Wunder, dass durch Datenlecks immer wieder teils vertrauliche Nutzerinformationen öffentlich zugänglich werden. Als Betroffener können Sie Daten, die erst einmal im Umlauf sind, nicht mehr zurückholen. Allerdings können Sie sich für den Datenklau entschädigen lassen. Wie das funktioniert und wie wir juristisch dabei vorgehen, erfahren Sie hier.
Was ist passiert – Ein Überblick
In einem Hackerforum sind derzeit gestohlene Facebook-Nutzerdaten verfügbar, darunter Vor- und Nachnamen, private E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Geschlecht, Beruf, Familienstand und geografische Informationen.
Mehr als 20% der Facebook-Nutzer weltweit sind betroffen, was 553 Millionen Konten aus 106 Ländern entspricht, darunter etwa 6 Millionen deutsche Konten.
Gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben die von diesem Datenleck betroffenen Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz.
Wie finde ich heraus, ob ich betroffen bin?
Erhalten Sie vermehrt Spam und ungewöhnliche E-Mails? Dann könnte auch Ihr Konto von diesem Datenleck betroffen sein.
Checkdeinrecht24 bietet eine kostenlose Überprüfung an, um festzustellen, ob Sie betroffen sind! Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme auch Ihre Mobilfunknummer an, damit eine umfassende Überprüfung möglich ist.
Wichtig: Auch WhatsApp und kürzlich gelöschte Accounts sind von diesem Datenleck betroffen!
Steigende Aussichten auf Schadensersatz! Der Europäische Gerichtshof setzt sich entschlossen dafür ein, die rechtlichen Hürden für Schadensersatz weiter zu reduzieren. Der Mutterkonzern von Facebook, Meta, wurde bereits aufgrund des Datenlecks zu einer Strafe von 265 Millionen Euro verurteilt. Die Ermittlungen gegen Facebook ergaben, dass Meta für einen effektiveren Schutz der Daten hätte sorgen müssen.
Welche Gefahren drohen den Betroffenen? Durch das Datenleck besteht die Gefahr des Missbrauchs persönliche Informationen der Betroffenen. Kriminelle könnten bestehende Bankkonten übernehmen oder sperren sowie Zugang zu Kreditkartennummern erlangen. Im schlimmsten Fall könnte durch die vollständige Übernahme der Mobilfunknummer der Inhaber den Zugriff darauf komplett verlieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass durch „Social Engineering“ auch Daten von Familie, Freunden und Bekannten gehackt werden.
Seien Sie bei E-Mails und SMS von unbekannter Herkunft daher besonders vorsichtig. Öffnen Sie keinesfalls Links, die ihnen beigefügt sind, da dies typische Anzeichen für betrügerische Nachrichten sind. Wenn möglich, sollten Sie auch in Betracht ziehen, Ihre E-Mail-Adresse zu ändern.
Unser Tipp für Sie: Es kann sinnvoll sein, mehrere E-Mail-Adressen für verschiedene Zwecke zu verwenden. Nutzen Sie eine für Freunde und Familie, eine für soziale Netzwerke und eine dritte für Verträge und Abonnements.
Haben Sie den Verdacht, vom Facebook-Datenleck betroffen zu sein?
Prüfen Sie noch heute kostenlos, ob Sie betroffen sind! Senden Sie uns eine E-Mail mit Angabe Ihrer Handynummer an:
Hier kannst du durch Eingabe deiner Telefonnummer überprüfen, ob diese vom Datenleck betroffen ist.
Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne außerdem die bußgeldbewehrte Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Ob Facebook die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, richtet sich nach Art. 34 DSGVO. In Art. 34 DSGVO ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Dies gilt aber nur dann, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Die Informationspflicht ist zudem ausgeschlossen, wenn Facebook sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen, wird nun zu prüfen sein. Facebook hat sich bezüglich seiner Meldepflichten bereits damit rausgeredet, dass es nach der ersten Veröffentlichung von Daten 2019 sofort nachgebessert habe.
Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft gegenüber Facebook verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Facebook keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Facebook im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse
Ja, wir konnten bereits etliche Urteile gegen Facebook für unserer Mandanten erstreiten. Hier finden Sie eine Übersicht mit den konkreten Urteilen, die wir regelmäßig aktualisieren.
Das Gesetz gibt keinen eindeutigen Betrag für Datenschutzverstöße vor. Das heißt, dass wir als Anwälte den Betrag grundsätzlich zunächst nach eigenem ermessen frei wählen können. Auch wenn andere Kanzleien im Netz teilweise mit bis zu 7.000€ werben, (die noch nie erzielt wurden) haben wir aufgrund vergleichbarer Verstöße und der dabei erzielten Schadensersatzzahlungen eine Summe von 5.000€ als angemessen festgelegt. Dies wird mittlerweile auch durch unserer zahlreichen bereits erstrittenen Urteile bestätigt. Sie wollen sich selbst ein Bild von unseren Erfolgen machen? Das können Sie ganz einfach hier nachlesen.