Abgasskandal bei Wohnmobilen

 

Seit Sommer 2020 ist klar, dass der Abgasskandal auch die Wohnmobilbranche betrifft. Hunderttausende Wohnmobile verfügen über illegale Abschalteinrichtungen. Käufer müssen nun Wertverluste und Fahrverbote befürchten.

Jeder Geschädigte hat das Recht, sein Recht einzufordern! Prinzipiell hat jeder, der beim Kauf seines Autos nichts von der eingebauten Abschalteinrichtung wusste, einen Anspruch. Es spielt also keine Rolle, ob Sie ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen erworben haben. In beiden Fällen ist das Fahrzeug weniger wert als angenommen und bezahlt.

Wer ist betroffen? Zu den betroffenen Fahrzeugen gehören der Peugeot Boxer, Mercedes Sprinter und Vito, Volkswagen Crafter, T6 Fiat Ducato, Iveco Daily und Citroën Jumper.

Da so viele Anbieter von Basisfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben, sind entsprechend viele Wohnmobilhersteller in den Abgasskandal verwickelt.

Wie haben sich die Konzerne strafbar gemacht? Im Basismotor von Fiat sollen zeitgesteuerte Abschalteinrichtungen verwendet worden sein.

Die Abgasreinigung dauert dabei nur 22 Minuten, während ein Test auf dem Prüfstand 20 Minuten dauert. Dadurch erscheinen die Fahrzeuge sauber, sind es jedoch in Wahrheit nicht. Dies führt zu Wertverlust und erheblichem Schaden für den Verbraucher.

Der Mercedes Sprinter nutzte die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Dabei erkennt das Fahrzeug, dass es sich auf dem Prüfstand befindet, und sorgt durch niedrigere Temperaturen für einen reduzierten Stickoxidausstoß. Dasselbe gilt für VW-Modelle wie den Crafter oder den „Bulli“.

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    Jetzt Entschädigung fordern!

    Ein Wohnmobil mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ist grundsätzlich nicht zulassungsfähig, somit liegt ein Sachmangel und eine sittenwidrige Schädigung vor. Daraus folgen verschiedene Ansprüche, die man als Geschädigter geltend machen kann:

    Entschädigung

    In Wohnmobilen steckt auf stundenlange Arbeit, um dieses nach seinen individuellen Wünschen herzurichten. Der Wunsch, das Wohnmobil zu behalten, ist damit durchaus naheliegend. Dann sollte man sein Recht auf Schadensersatz geltend machen. Eine Entschädigung kann dabei bis zu 25 % des Kaufpreises betragen!

    Rückabwicklung

    Ansonsten können wir auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages für Sie durchsetzen. Hierbei wird das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgegeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet, lediglich abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Übrigens: Nachträgliche Anbauteile (bspw. Solaranlagen, zusätzliche Möbel) können bei einer erfolgreichen Abgasskandal-Klage den Schadensersatzanspruch bzw. den Erstattungsbetrag erhöhen!

    Ersatzlieferung

    Falls die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie ebenfalls auf eine Ersatzlieferung bestehen, sollte es ein aktuelleres Modell geben, dass keine Abschalteinrichtung verwendet. Dies hat der BGH im Juli 2021 bestätigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neuwagen und ein Jahr bei Gebrauchtwagen.

     

    So können Sie noch heute vorgehen

    Wir gewährleisten anschließend eine schnelle Prüfung und Beurteilung Ihrer Chancen. In der Folge betreuen wir Sie mit unserem erfahrenen Anwaltsteam und setzen Ihre Ansprüche durch!

    • Kauf- oder Leasingvertrag
    • Personenbezogene Informationen
    • Optional: Ihre Rechtsschutzversicherung

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