Dieselskandal Fuhrpark

Machen Sie Ihren geschädigten Fuhrpark zu Geld

Sie können Ansprüche sogar für Fahrzeuge geltend machen, die Sie in den letzten 3 Jahren aus Ihrem Fuhrpark ausgeschieden haben. Selbst alte Verträge können Ihnen noch finanziellen Nutzen bringen.

Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen, eine Entschädigung zu erhalten:

  1. Rückabwicklung eines Vertrags: Hierbei geben Sie das Fahrzeug zurück und erhalten den ursprünglichen Kaufpreis. Die Summe setzt sich aus den bereits gezahlten Leasing- oder Finanzierungsraten abzüglich eines Nutzungsersatzes zusammen. In der Regel beläuft sich die Rückerstattung pro Fahrzeug auf etwa 3.000 € – 10.000 €. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die Sie in den letzten 3 Jahren abgegeben haben.
  2. Klage auf Schadensersatz: Unser Team setzt sich dafür ein, dass Sie bis zu 25 % des Kaufpreises Ihres Fahrzeugs als Schadensersatzsumme erhalten.

Wie wurde genau manipuliert?

Die Manipulation erfolgte durch das Einbauen einer Software in Dieselfahrzeuge durch VW. Diese Software erkennt, wann sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. In diesem Fall wird der Motor so gesteuert, dass er seine Leistung reduziert und weniger Stickoxide ausstößt, um die Prüfstandstests zu bestehen. Sobald das Fahrzeug den Prüfstand verlässt und im normalen Betrieb auf der Straße ist, steigt der Ausstoß von Stickoxiden jedoch deutlich an und überschreitet die gesetzlichen Grenzwerte weit.

Der Wertverlust betrifft alle Fahrzeugbesitzer! Praktisch jedes Gerichtsurteil bestätigt, dass die betrügerische Software einen Wertverlust für das betroffene Fahrzeug verursacht hat. Daher hat jeder Halter, der von diesem Sachverhalt betroffen und nicht darüber informiert wurde, Anspruch auf Schadensersatz. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast wurde. Ebenso ist es unerheblich, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.

In jedem Fall steht Ihnen die Möglichkeit offen, den erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen.

    Abgasskandal-Rechner

    Prüfen Sie in wenigen Minuten Ihren Anspruch und holen Sie sich Ihr Geld zurück:

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    Wählen Sie nicht das Software Update

    Verzichten Sie auf das Software-Update Die Autohersteller und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schlagen als Lösung Software-Updates vor. Einige unserer Mandanten berichten jedoch von nachfolgenden Problemen bei dieser Maßnahme.

    Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass das Fahrzeug an Wert verliert. Zudem können sich Kraftstoffverbrauch und Wartungsaufwand erhöhen, und der Motor neigt schneller zu Verschleißerscheinungen. Darüber hinaus dürfen sich Fahrzeughalter nach dem Update möglicherweise nur eingeschränkt in Innenstädten aufhalten.

    Wenn Sie sich gegen ein Software-Update entscheiden, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Zulassungsbehörden das Fahrzeug stilllegen. Daher empfehlen wir nachdrücklich, dass Ihr erlittener Schaden durch Rückabwicklung oder Schadensersatz kompensiert wird.

    In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, erhebliche Entschädigungssummen zu erhalten.

    So können Sie abgesichert gegen Konzerne vorgehen

    Es ist verständlich, gegen große Konzerne wie Volkswagen oder Mercedes rechtliche Schritte zu unternehmen, könnte jedoch Ängste auslösen. Unsere Anwälte haben festgestellt, dass diese Ängste unbegründet sind.

    Aufgrund der zahlreichen Prozesse, die wir ebenfalls für unsere Mandanten geführt haben, kommen die Gerichte mittlerweile auch ohne umfassende Beweisaufnahme zu dem Schluss einer sittenwidrigen Schädigung seitens der Hersteller. Erfahrungsgemäß sind die Konzerne nicht bereit, interne Informationen preiszugeben, und unterliegen daher einer sogenannten sekundären Darlegungslast. Das schafft optimale Voraussetzungen für erfolgreiche juristische Auseinandersetzungen.

    Zusätzlich hat nahezu jedes Dieselfahrzeug sogenannte Thermofenster installiert, die vom Europäischen Gerichtshof als unzulässig eingestuft wurden. Somit steht grundsätzlich jedem Diesel-Fahrer Schadensersatz zu.