Die kosten des Verfahrens wird mit ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Wir setzen mit unseren Partneranwälten Ihre Rechte beim Rückabwicklung durch. Möglich macht dies unser effizientes Klageverfahren, mit dem wir die Interessen zahlreicher Geschädigter systematisch abwickeln und somit auch gegen große Konzerne Erfolge erzielen. Ihr Vorteil: Sie klagen stress- und risikofrei.
Checkdeinrecht24-Nutzen Sie unser starkes Netzwerk.
Starkes Netzwerk
Durch unser Netzwerk von Erfahrenen/Spezialisierten Partneranwälten helfen wir ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Kostenlose Vertragsprüfung
Die Prüfung ihres Falls bzw. Ihres Vertrages ist kostenlos.Das ist gerade beim Rückabwicklung von Lebens und Rentenversicherungsverträgen ein wichtiger Punkt:Oft werden für diese erste Prüfung Gebühren berechnet.Bei uns ist das nicht der Fall.Wir checken in diesem Step,ob Sie eine Chance Rückerstattung bzw, auf Schadenersatz haben.
Profis im Haus:Wir kennen nicht nur die guten Anwaelte wir haben auch die entsprechenden Ansprechpartner im Haus die über Kompetenz und Erfahrung verfügen.
Verbraucherrechte durchzetzen.
Unser Mission ist es,mithilfe erfahrener Rechtsexperten ihrer Verbraucherrechte gegenüber Versicherungen und Konzernen durchzusetzen.
Unsere Top Themen sind aktuell.Der Widerruf von Lebensversicherungen,der Widerruf von Autokreditverträgen,sowie Schadenersatzklagen im Dieselskandal.
BGH Urteil macht die Rückabwicklung von Lebens und Rentenversicherungen möglich
70% von 105 Millionen Lebensversicherungen betroffen
Warum können so viele Lebensversicherungen und Rentenversicherungen rückabgewickelt werden?
Sie sind juristisch fehlerhaft.
Diese juristischen Fehler kommen häufig in Lebensversicherungen vor:
- Die Widerspruchsbelehrung wurde nicht ausreichend hervorgehoben.
- Die Widerspruchsbelehrung fehlt
- Der Fristbeginn der Widerspruchsbelehrung ist falsch.
- Der Hinweis, wie widerrufen werden kann, fehlt.
Das BGH-Urteil zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen im Video-Beitrag erklärt aus der ARD-Mediathek / Tagesschau: Das hat der BGH (Bundesgerichtshof) am 7. Mai 2014 entschieden, wenn die Widerspruchsbelehrung der Lebensversicherung fehlerhaft ist, kann der Vertrag Rückabgewickelt werden.

